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   BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88   

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https://dejure.org/1990,1939
BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88 (https://dejure.org/1990,1939)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1990 - IV ZR 328/88 (https://dejure.org/1990,1939)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - IV ZR 328/88 (https://dejure.org/1990,1939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuwertentschädigung bei Wiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wiederaufbau eines abgebrannten Hauses: Neuwertentschädigung? (IBR 1990, 642)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 921
  • MDR 1990, 804
  • VersR 1990, 486
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88
    Es ist nicht Sinn des Bereicherungsverbots, bei der Wiederherstellung des abgebrannten landwirtschaftlichen Gebäudes die Anpassung an geänderte Bedürfnisse moderner Wirtschaftsführung zu verhindern (vgl. Senatsurteil vom gleichen Tage - IV ZR 298/88 unter II 2).
  • BGH, 06.06.1984 - IVa ZR 149/82

    Begriff der Verwendbarkeit zu Wohnzwecken in der Feuerversicherung; Begriff der

    Auszug aus BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88
    Dem Gedanken des Bereicherungsverbots wird dadurch Rechnung getragen, daß auf demselben Grundstück in etwa gleicher Größe und zu gleichartigen Zwecken wieder aufgebaut werden muß (BGH, Urteil vom 6. Juni 1984 - IVa ZR 149/82 - VersR 1984, 843).
  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 146/73

    Zustimmung zur anderweitigen Wiederherstellung eines brandzerstörten Gebäudes -

    Auszug aus BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88
    c) Die Voraussetzung der Wiederherstellung eines gleichartigen Gebäudes ist dann nicht gegeben, wenn der Versicherungsnehmer aus Anlaß des Versicherungsfalls statt des alten Gebäudes, das für ihn praktisch wertlos geworden war, ein nach seiner Zweckbestimmung völlig anderes errichtet (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 146/73 - VersR 1975, 31).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01

    Feuerversicherung für eine Gewerbehalle: Eintrittspflicht nach Hallenbrand trotz

    Nicht Sinn des Bereicherungsverbots ist es indessen, bei der Wiederherstellung eines gewerblich genutzten Anwesens eine Berücksichtigung der Bedürfnisse moderner Wirtschaftsführung zu verhindern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 328/88, MDR 1990, 804 = VersR 1990, 486 [487; 488, 489]; Kollhosser, a.a.O. § 97 VVG Rz. 8).

    Eine Wiederherstellung kann deshalb nur angenommen werden, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe aufweist wie das zerstörte und gleichartigen Zwecken dient (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 328/88, MDR 1990, 804 = VersR 1990, 486 [489]).

  • OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter

    Nicht derartige formale Umstände sind bedeutsam; vielmehr ist darauf abzustellen, welcher Art die angestrebten Veränderungen der vertraglichen Beziehungen sind (OLG Köln, VersR 1990, 1004; OGH VersR 1990, 486 und 549; Römer in Römer/Langheid, VVG, § 38 Rn. 6).
  • BGH, 24.04.1996 - IV ZR 71/95

    Ausschluß des Anspruchs auf die vereinbarte Neuwertentschädigung

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bereicherungsverbot ist nur auf die Wiederherstellungsklausel abgestellt worden, nicht auf eine Entwertungsgrenze (Senatsurteile vom 21.2.1990 - IV ZR 328/88 - VersR 1990, 486, 487; vom 6.6.1984 - IVa ZR 149/82 - VersR 1984, 843, 844; vom 13.5.1981 - IVa ZR 175/80 - VersR 1981, 772, 773; BGHZ 103, 228, 232 ff.).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 229/91

    Anspruchsentstehung auf den Neuwertanteil nach der Wiederherstellung des Gebäudes

    Zur Frage der Wiederherstellung weist der Senat auf seine beidenUrteile vom 21. Februar 1990 hin (IV ZR 298/88, VersR 1990, 488; IV ZR 328/88, VersR 1990, 486).
  • OLG Köln, 21.11.2000 - 9 U 180/98

    Anspruch auf Zahlung der Neuwertspitze auf Grund einer fehelenden Rückübertragung

    Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß der Neubau nicht mehr als gleichartiges Gebäude zu bezeichnen ist, er dient nicht nur den Zwecken, die das durch den Versicherungsfall beschädigte Gebäude erfüllte, sondern er dient weitergehenden Zwecken und Ansprüchen an die Nutzungsmöglichkeiten (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien z.B. BGH VersR 1990, 486 f; OLG Hamm VersR 1981, 270; OLG Schleswig NJW-RR 1989, 280, 284).
  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der

    Es sind daher keine Gründe ersichtlich, dass die Beklagte für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2005 eine andere Regelung getroffen hätte (vgl. BGH VersR 1990, 486 bei 2.c).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.1996 - V 743/95

    Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung

    In diese Richtung gehe auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Februar 1990 (Az. IV ZR 328/88).
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